Das duale Studium an der TU Hamburg

FAQ | Häufig gestellte Fragen | dual@TUHH

In der folgenden Liste sind die am häufigsten gestellten Fragen zusammengefasst. Wenn Sie keine passende Antwort auf Ihre Frage finden oder weitere haben, beantworten wir Ihnen diese natürlich auch gerne persönlich!


Allgemeine Fragen zum dualen Studium

Teilweise. Auch im Rahmen von dual@TUHH absolvieren Sie in den vorlesungsfreien Zeiten Ihre Praxisphasen in Ihrem Kooperationsunternehmen. Damit verbinden Sie Studium und Praxis ebenfalls von Beginn an. Im Unterschied zum dualen Studium an einer Fachhochschule erwerben Sie am Ende des Studiums einen echten Universitätsabschluss. Das Curriculum des regulären Studiums wird um die Praxisphasen ergänzt. Die fachlichen Inhalte des Studiums sind daher i.d.R. umfangreicher als an einer Fachhochschule.

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie das Vorpraktikum in Ihrem zukünftigen Kooperationsunternehmen absolvieren. Das Vorpraktikum wird im Rahmen des dualen Studiums absolviert und über die Teilnahme am dualen Studium anerkannt.

Allerdings nutzen die dual@TUHH-Kooperationsunternehmen das Vorpraktikum üblicherweise als Probe- und Kennlernzeit, bevor der Studierendenvertrag für das gesamte Studium verlängert wird.

Die meisten Kooperationsunternehmen vereinbaren vertraglich zunächst eine Förderung für das Bachelorstudium. Grundsätzlich gilt dual@TUHH aber zur Ausbildung hoch qualifizierter Fachkräfte, sodass ein Masterstudium auch von vielen Kooperationsunternehmen gewünscht ist. An der TUHH finden Sie für alle Bachelorstudiengänge entsprechende, konsekutive Masterstudiengänge. Damit bietet die TUHH auch die Möglichkeit, das duale Studium im Master fortzusetzen.

Das Masterstudium kann vertraglich an einen bestimmten Bachelor-Notendurchschnitt gekoppelt werden, d.h. Ihnen wird die Fortsetzung des Masters garantiert, wenn Sie mindestens einen guten (2,5 oder besser) Bachelorabschluss erzielen. Natürlich kann bei einer schlechteren Abschlussnote in Absprache mit dem Kooperationsunternehmen ebenfalls noch der Masterabschluss angestrebt werden.

An der TUHH wird kein technisches Vorwissen vorausgesetzt, d.h. jeder kann mit entsprechendem Fleiß an der TUHH bestehen. Natürlich ist der Einstieg mit solidem Vorwissen deutlich einfacher. Ebenfalls ist grundsätzlich ein starkes Interesse für Technik und Naturwissenschaft für ein erfolgreiches Ingenieurstudium von besonderer Wichtigkeit. Aus unserer Erfahrung sind Vorkenntnisse in den naturwissenschaftlichen Kursen daher von Vorteil. Für die Bewerbung bei einem Kooperationsunternehmen sind gute Noten in den Fächern Mathematik und Physik keine Bewerbungsvoraussetzung, allerdings können gute Leistungen in diesem Bereich die Chancen auf eine Zusage erhöhen.

Nein, durch dual@TUHH entstehen Ihnen gegenüber dem regulären Studium keine Nachteile. Das duale Studium an der TUHH beinhaltet ein vollwertiges Ingenieurstudium (180 ECTS im Bachelor, 120 ECTS im Master). Es werden keine Abstriche zugunsten von Praxisphasen gemacht, so dass Ihnen keine Nachteile beim Umfang des Studiums entstehen.

 

Fragen zu den Praxisphasen des dualen Studiums

Ja, in diesen vorlesungsfreien Zeiten arbeiten Sie im Kooperationsunternehmen. Für die meisten Kooperationsunternehmen sind die Einsätze in den Winter- und Pfingstferien aber zu kurz, so dass sich eine ein- bzw. zweiwöchige Praxisphase nicht lohnt. Zudem wird in den meisten Kooperationsunternehmen zwischen Weihnachten und Neujahr sowieso nicht gearbeitet. Deshalb wird (zum Teil auch vertraglich) vereinbart, dass ein Teil des Jahresurlaubs in diesen insgesamt drei Wochen im Jahr genommen werden muss (selbstverständlich abzüglich der Feiertage). Die "Ferien" werden von den meisten Studierenden dann erfahrungsgemäß für den Erholungsurlaub genutzt, denn während der vorlesungsfreien Zeiten konzentrieren sich auch "normale" Studierende intensiv auf die erforderliche Prüfungsvorbereitung.

Nein, dual@TUHH ist eine praxisintegrierende Variante des dualen Studiums. Im Gegensatz zu ausbildungsintegrierenden Studiengängen hat dual@TUHH aufgrund des universitären Studiums einen anderen Fokus und verzichtet auf eine Verknüpfung mit einer klassischen Berufsausbildung. In den Praxisphasen werden berufspraktische Erfahrungen gesammelt und Anwendungsbezüge zu den Studieninhalten hergestellt.

 

Fragen zum dualen Studium an der TUHH

Ja, wenn Sie eine positive Zusage für einen Studienplatz an der TUHH erhalten haben, können Sie im regulären Studiengang beginnen. Ein Wechsel in das duale Studium ist bis zum Beginn der zweiten Praxisphase in Rücksprache mit der TUHH und dem zwischenzeitlich gefundenen Kooperationsunternehmen möglich.

 

Grundsätzlich ist dies möglich, wenn ein Kooperationsunternehmen auch Studierende aus dem 1. oder 2. Semester in die Stellenausschreibung einbezieht. Jedoch fördern die meisten teilnehmenden Unternehmen von Beginn des Bachelorstudiums an, um eine möglichst umfangreiche Praxisausbildung anbieten zu können.

Alle Bachelorstudiengänge an der TUHH werden auch in der dualen Studienvariante angeboten. Informationen zu den Studiengängen sind auf der Homepage der TUHH abrufbar.

In der Übersicht zu aktuell von Kooperationsunternehmen gesuchten Studiengängen sind die aktuellen Stelleninserate hinterlegt. 

 

Ja, der Studiengang wird im Rahmen von dual@TUHH angeboten. Grundsätzlich sind alle Studiengänge der TUHH auch in der dualen Studienvariante studierbar. Jedoch kann es vorkommen, dass keine Kooperationsunternehmen für vereinzelte Studiengänge bereitstehen. Erfragen Sie gerne direkt bei Ihrem Wunsch-Kooperationsunternehmen, ob auch ein duales Studium in Ihrem gewünschten Studiengang möglich ist. Insbesondere bei Studiengängen, die neu an der TUHH angeboten werden, kann das Angebot an dualen Studienplätzen zu Beginn noch limitiert sein.

Die Prüfungsphasen sind immer in der vorlesungsfreien Zeit. Mit anderen Worten finden die Semesterprüfungen parallel zu den Praxisphasen statt. D.h. während sich alle regulären Studierenden auf die Prüfungen vorbereiten, sind Sie im Kooperatiosunternehmen beschäftigt. Für die Prüfungstermine werden Sie von Ihrem Kooperationsunternehmen freigestellt.

Unsere Erfahrung seit 2003 hat allerdings gezeigt, dass diese Doppelbelastung für die meisten dual Studierenden an der TUHH kein Problem darstellt, denn durch die finanzielle Unterstützung von monatlich ca. 1000 bis 1.300 Euro können sich die Studierenden während der Vorlesungszeit vollständig auf das Studium konzentrieren. Zusätzlich helfen die praktischen Einsätze, das in den Vorlesungen erworbene theoretische Wissen in der Praxis anzuwenden und zu konsolidieren. Derzeit studieren die meisten dual Studierenden an der TUHH in Regelstudienzeit und schließen das Studium trotz der Doppelbelastung mit weit überdurchschnittlichen Studienleistungen ab.

 

Fragen zur Bewerbung beim Kooperationsunternehmen und an der TUHH

Die Bewerbung sollte direkt an das gewünschte Kooperationsunternehmen gerichtet werden. Gleichzeitig ist aber zusätzlich noch eine Bewerbung für einen Studienplatz an der TUHH notwendig (siehe Bewerbungsfristen)! Alle Bachelorstudiengänge starten jeweils zum Wintersemester an der TUHH.

Die Bewerbung an das Kooperationsunternehmen sollten Sie rechtzeitig, i.d.R. ein Jahr vor Studienbeginn, absenden. Für die Bewerbung an der TUHH gelten abweichende Bewerbungsfristen.

Alle Termine und Fristen sind auf unserer Homepage zu finden. Die Bewerbungsfrist für dual@TUHH endet zwar bei den meisten Kooperationsunternehmen jeweils am 30. Juni, allerdings beginnt der Bewerbungszeitraum bei den Kooperationsunternehmen bereits im Herbst des Vorjahres. Je früher die Bewerbung im Kooperationsunternehmen bearbeitet werden kann, desto größer sind die Chancen auf eine Einladung zum Bewerbungsgespräch. Aus diesem Grund wird eine möglichst frühzeitige Bewerbung dringend empfohlen!

Beispiel: Sie machen Ihr Abitur voraussichtlich im Mai nächsten Jahres. Dann sollten Sie sich ab Herbst des aktuellen Jahres bei den Unternehmen bewerben. Zusätzlich reichen Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen für einen Studienplatz an der TUHH bis spätestens zum 15. Juli des nächsten Jahres ein.

Wichtig ist ein Anschreiben, in dem Sie darlegen, warum Sie sich im Rahmen von dual@TUHH für das entsprechende Kooperationsunternehmen und den Studiengang entschieden haben. Außerdem sollten die üblichen Anlagen wie ein tabellarischer Lebenslauf und Ihre aktuellen Zeugnisse beigelegt sein. Sollten Sie noch kein Abiturzeugnis haben, bewerben Sie sich mit Ihrem aktuellen Zwischenzeugnis.

Detaillierte Informationen zu den benötigten Bewerbungsunterlagen finden Sie i.d.R. auf den Bewerbungsportalen der Kooperationsunternehmen.

Ja, natürlich! Insbesondere für Bewerberinnen und Bewerber, die keinen freiwilligen Wehrdienst/ freiwilliges Jahr absolvieren, gilt, dass das Abiturzeugnis noch nicht für eine frühzeitige Bewerbung vorliegt. Deshalb sind i.d.R. die letzten beiden Semesterzeugnisse für die Bewerbung beim Kooperationsunternehmen ausreichend. Das Abiturzeugnis kann dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.

Das Bewerbungsverfahren ist von Kooperationsunternehmen zu Kooperationsunternehmen unterschiedlich. Am besten, Sie informieren sich über die gewünschte Bewerbungsform direkt auf der Homepage des betreffenden Kooperationsunternehmens. Sollten Sie keine Informationen dazu finden, können Sie auch die jeweiligen Ansprechperson des Kooperationsunternehmens direkt kontaktieren oder Sie reichen auf dem Postweg eine klassische Bewerbungsmappe ein.

Grundsätzlich ist dies möglich. Kontaktieren Sie dazu bitte die Mitarbeitenden der Koordinierungsstelle dual@TUHH, damit das Unternehmen in die duale Studienförderung aufgenommen werden kann. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden der Koordinierungsstelle dual@TUHH finden Sie hier.

In der Übersicht zu den teilnehmenden Unternehmen werden regelmäßig die angebotenen Studiengänge und freien Stelleninserate aktualisiert. Kooperationsunternehmen mit grüner Jahreszahl haben angegeben, dass sie für den Start zum Wintersemester Studierende suchen. Eine rote Kennzeichnung bedeutet, dass die Kooperationsunternehmen bereits alle Plätze vergeben haben. In einigen Fällen sind auch graue Jahreszahlen vorhanden. Dabei handelt es sich um neue Kooperationsunternehmen oder kürzlich hinzugefügte Studienangebote. Daher lohnt sich eine Bewerbung auch im späteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens noch.

Befinden Sie sich während der Bewerbungsphase für das duale Studium im Ausland, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor Beginn des Auslandsaufenthaltes bei Ihrem gewünschten Kooperationsunternehmen. Einige Unternehmen bieten auch eine frühzeitige Bewerbung an, sodass Sie schon vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes eine Zusage erhalten können. 

Die Koordinierungsstelle dual@TUHH bietet regelmäßige Termine für die Studieninformation (z.B. per Videokonferenz) an. Zudem sind die Mitarbeitenden auf Berufsinformationsmessen oder beim Schnupperstudium vertreten und informieren über das duale Studium an der TUHH. 

 

Fragen zur Organisation und rechtlichen Gegebenheiten

Im Bundesland Hamburg werden seit dem Wintersemester 2012/13 keine allgemeinen Studiengebühren mehr erhoben.

Die Gebühren für das duale Studium werden von den Kooperationsunternehmen übernommen. In einigen Fällen werden die Gebühren auch von den Arbeitgeberverbänden getragen. 

Zu Studienbeginn wird ein Studierendenvertrag zwischen dem Kooperationsunternehmen und Ihnen geschlossen. In diesem Studium kann mit dem Kooperationsunternehmen vereinbart werden, dass Sie im Anschluss an ein erfolgreiches Studium für mindestens 24 Monate für das fördernde Unternehmen tätig sind. Die Vergütung erfolgt dabei nach geltendem Tarifvertrag, d.h. Sie erhalten das übliche Ingenieurgehalt.

Die Rückzahlung des "Stipendiums" (dies entspricht i.d.R. dem Anteil des Gehalts während der Vorlesungszeit) ist nur dann erforderlich, wenn Sie direkt im Anschluss an das Studium bei Ihrem Förderunternehmen kündigen sollten. Im Laufe der zweijährigen Bindungsfrist reduziert sich dann mit jedem Monat die theoretisch zurückzuzahlende Gesamtsumme der Ausbildungsvergütung um genau 1/24.

Nein, das Kooperationsunternehmen ist vertraglich nicht dazu verpflichtet, Sie unmittelbar nach Abschluss des Studiums zu übernehmen. In diesem Fall müssen Sie aber weder das "Stipendium" noch eventuell übernommene Kosten im Rahmen des Studiums (z.B. Semesterbeitrag) zurückbezahlen.  

Ja, Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Je nach Tarifvertrag beträgt der Urlaubsanspruch i.d.R. 24-30 Tage.

Zusätzlich werden Sie zu den Prüfungen während der vorlesungsfreien Zeit für einen Tag freigestellt. Einige Kooperationsunternehmen bieten zudem einen zusätzlichen Tag Sonderurlaub für die Prüfungsvorbereitung an.

Die Probezeit beträgt i.d.R. 6 Monate. Zudem absolvieren Sie bei vielen Kooperationsunternehmen vor Beginn des Studiums bereits eine erste Praxisphase. Diese Zeit nutzt der Betrieb, um Sie über das Vorstellungsgespräch hinaus kennenzulernen. Bis auf wenige Einzelfälle haben bisher aber alle dual Studierenden an der TUHH die Probezeit erfolgreich durchlaufen. Dabei ist die Probezeit natürlich auch seitens der Studierenden nutzbar, um festzustellen, ob das gewählte Kooperationsunternehmen tatsächlich das gewünschte Arbeitsklima für eine längerfristige Beschäftigung bietet.

Eine freiwillige Übernahme der Semesterbeiträge kann in einzelnen Kooperationsunternehmen vorgesehen sein. Details werden im Studierendenvertrag mit dem Kooperationsunternehmen festgehalten. Zur Zeit betragen die Semesterbeiträge ca. ca. 340 EUR und müssen unabhängig vom dualen Studium von allen Studierenden der TUHH gezahlt werden.

 

 

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